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Keine Privatisierung unserer Autobahnen

Veröffentlicht am 04.04.2017 in Landespolitik

Resolution des Landesvorstands zum Thema Infrastrukturgesellschaft Verkehr

Keine Privatisierung unserer Autobahnen
Im Rahmen der Änderung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen, auf die sich alle 16 Landesre-gierungen und die Bundesregierung 2016 verständigt haben, wurde auf Druck von CDU/CSU unter anderem eine Reform der Auftragsverwaltung bei den Bundesautobahnen und Bundes-fernstraßen beschlossen. Nur so konnte die SPD mehr Mittel für die Bundesländer aushandeln. Auch der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann stimmte diesem Kompromiss zu, weshalb die aktuelle Empörung der Grünen unglaubwürdig ist.

Das erarbeitete Paket besteht aus zwei Gesetzentwürfen der Bundesregierung: einem Gesetz-entwurf zur Änderung des Grundgesetzes sowie einem Gesetzentwurf mit allen weiteren Re-gelungen, dem Begleitgesetz. Regelungen zur „Infrastrukturgesellschaft Verkehr“, die zukünf-tig für den Bund die Planung, den Bau und den Erhalt vor allem der Autobahnen übernehmen soll, finden sich in beiden Gesetzentwürfen. Die SPD Baden-Württemberg sieht den großen In-vestitionsstau im Bereich Verkehrsinfrastruktur, erachtet die Gründung einer zentralen Ver-kehrsinfrastrukturgesellschaft jedoch nicht als geeignetes Mittel, um diesen zu beheben.


Unser klares Ziel ist es, eine Privatisierung der deutschen Autobahnen und Bundesstraßen aus-zuschließen. Es muss grundgesetzlich geregelt werden, dass nicht nur die Bundesfernstraßen selbst im unveräußerlichen, 100prozentigen Eigentum des Bundes stehen, sondern auch die künftige Infrastrukturgesellschaft. Wir begrüßen deshalb die notwendige Klarstellung, die mit den Beschluss des Koalitionsausschusses vom 29.03.2017 erfolgt ist. Auf dieser Grundlage for-dern wir bei der Umsetzung des Beschlusses:


1. Wir favorisieren die Gründung einer zentralen Infrastrukturgesellschaft Verkehr in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts. Die in den Gesetzentwürfen vorgesehene Eigentümerschaft des Bundes an den Autobahnen und der Infrastrukturgesellschaft muss konkretisiert werden. Die Rechtsform der Aktiengesellschaft ist für die Wahrnehmung der Aufgaben des Bundes und insbesondere für die parlamentarische Kontrolle ungeeignet und muss grundgesetzlich ausgeschlossen werden. Darüber hinaus muss die Absicherung des unveräußerlichen Eigentums des Bundes an möglichen Tochtergesellschaften gesetzlich verankert werden, ebenso der Ausschluss von öffentlich-privaten Partnerschaften bei Teil-Netzen, eine enge Beschränkung der Kreditfähigkeit der Gesellschaft, die nur dem Liquidi-tätsmanagement dient, sowie eine Staatshaftung für die Verbindlichkeiten dieser Gesell-schaft.


2. Im Interesse der Beschäftigten sind die Personalvertretungen vom ersten Schritt an einzube-ziehen. Der Personalübergang von den Straßenbauverwaltungen der Länder zum Bund muss so gestaltet werden, dass er im Sinne der Beschäftigten ist und zu einer leistungsfähi-gen neuen Struktur führt. Wir setzen uns im Sinne der Beschäftigten für eine gesetzliche Re-gelung ein, die der Gesellschaft vorschreibt, einen Tarifvertrag abzuschließen. Darüber hin-aus wollen wir rechtlich sicherstellen, dass die Konditionen für den Personalübergang im Rahmen eines Überleitungstarifvertrags geregelt werden.


3. Die Kontroll- und Einflussmöglichkeiten des Deutschen Bundestages bezüglich der Ver-kehrsinvestitionen des Bundes müssen gestärkt werden – nicht nur gegenüber der bisheri-gen Auftragsverwaltung, sondern auch durch umfassende Steuerungsrechte des Parlaments gegenüber der Gesellschaft.


01. April 2017
SPD-Landesvorstand Baden-Württemberg