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Antrag zur Erstellung eines erweiterten Altenhilfe und Pflegeplanes

Veröffentlicht am 08.02.2015 in Kreistagsfraktion

Antrag der SPD- Fraktion in der Sitzung des Kreistages am 11.12.2014

Wir beantragen eine neue Alten- und Pflegeplanung für den Landkreis, die neben der Überprüfung der Zahl der Heimplätze, der Tages- und Nachtpflege, der Kurzzeitpflegeplätze auch die Hilfs- und Unterstützungsangebote im "vorpflegerischen Bereich" untersucht, ebenso wie die Angebote für Demenzkranke. Die Planung soll auch ein Augenmerk auf die Mobilität, Möglichkeiten der Teilhabe und die Versorgung vor allem im ländlichen wie im städtischen Raum richten und die Schaffung neuer Wohnformen andenken.

Begründung:

Der Kreispflegeplan ist eine der Säulen der Sozialplanung des Landkreises. Wie wir wissen, macht der demographische Wandel auch vor dem Landkreis Ravensburg nicht Halt. Durch den erwarteten Zuwachs an älteren Menschen und dem gleichzeitigen Rückgang an jüngeren Menschen, die zur Versorgung der zunehmenden Zahl älterer Menschen nicht mehr zur Verfügung stehen werden, ergeben sich grundsätzlich neue Aufgaben an eine bedarfsgerechte Infra- und Versorgungsstruktur. Kleine Gemeinden sind ebenso wie die großen Kreisstädte gefordert, passgenaue Strukturen zu entwickeln, um ihren älteren Bürgerinnen und Bürgern einerseits einen möglichst langen Verbleib in ihrer vertrauten Umgebung zu ermöglichen, andererseits zu gewährleisten, dass die alten Menschen, wenn sie Hilfe brauchen, aus einer breiten Palette die für sie beste Alternative wählen können. In der Altenhilfe und Seniorenarbeit hat sich in den letzten Jahren ein Perspektivwechsel vollzogen. Es geht künftig darum, nicht nur eine ausreichende Anzahl an Heimplätze und Pflegeplätzen sicherzustellen, sondern in angemessener Form auch die Entwicklungs- möglichkeiten und Chancen älterer Menschen zu sehen und zu berücksichtigen. Es geht um Teilhabe. Es gilt - wie auch in der Jugendhilfe - die Maxime "ambulant vor stationär". Das bedeutet eine Umorientierung und Neuausrichtung auch der Altenhilfe und Pflegeplanung.

Bei der letzten Bedarfsplanung waren die neueren Regeln der Landesbauordnung noch nicht Grundlage. Im kommenden Jahr treten 2 neue Gesetzeswerke in Kraft: das neue Pflegestärkungsgesetz und das Wohn- , Teilhabe- und Pflegegesetz.

Auf diesem Hintergrund gilt es, im Rahmen einer neuen Kreispflegplanung die Versorgungsangebote genau zu betrachten, Bedarfe zu ermitteln, vorhandene Strukturen weiterzuentwickeln aber auch neue Ideen zu entwickeln.

 
 

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