Erläuterung und Begründung:
Aus Kreisen von Behinderten ist zu erfahren, dass es insbesondere bei den zwischenörtlichen ÖPNV - Verbindungen im Landkreis Ravensburg erhebliche Defizite an der Behindertengerechtheit gibt: dies betrifft nicht nur die Barrierefreiheit von Haltestellen und Bussen, sondern auch die Ansagen der Haltestellen (Blinde!) und die Innenausstattung der Busse. Auch im Schülerverkehr werden durch die Inklusion weitere Anforderungen an die Behindertengerechtheit des ÖPNV entstehen.
Nach § 8 Abs.3 PBefG ist im ÖPNV bis zum 1. Januar 2022 eine "vollständigeBarrierefreiheit'' (statt bisher eine "weitgehende B.") zu erreichen. Dazu ist es erforderlich einenkonkreten Plan zur Erreichung dieses Zieles vorzulegen, für dessen Umsetzung in die nächstenKreishaushalte entsprechende Mittel einzusetzen sind. Nur aus einer fundierten Bedarfs- und Mängelanalyse können die notwendigen Investitionen ermittelt werden und kann abgeleitet werden, wie groß der Bedarf an den Kreishaushalt ist.