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Antrag zur Betreuung der Asylbewerber

Veröffentlicht am 08.02.2015 in Kreistagsfraktion

Antrag der SPD- Fraktion in der Sitzung des Kreistages am 11.12.2014

Der Personalrichtwert für die Sozialbetreuung der Asylbewerber in der vorläufigen Unterbringung soll bereits ab 1.1.2015 auf den vom Land finanzierten Richtwert 1:134 ausgerichtet werden. Die entsprechenden dafür notwendigen Stellen werden unverzüglich besetzt.

Begründung:

Die Unterbringung der zahlreichen Flüchtlinge im Landkreis muss nicht nur räumlich bewerkstelligt werden. Das dies erreicht werden kann, dafür sind wir dem Landkreis und allen Kreisgemeinden dankbar. Zur Verringerung des in den Gemeinschaftsunterkünften vorhandenen Konfliktpotentials gehört auch eine soziale und gesundheitliche Versorgung, ferner Sprachunterricht und schnellstmögliche schulische und berufliche Integration.

Bereits ein Personalschlüssel von 1 Sozialbetreuer auf 134 Flüchtlinge lässt kaum Raum und Zeit für eine persönliche und zielgerichtete Unterstützung der vielen traumatisierten Asylbewerber. Umso mehr gilt das für den jetzt geltenden Schlüssel von 1: 160 bzw. 1: 146, wie bisher vom Kreis ab 1.1.15 vorgeschlagen. Da "das Land bereits jetzt eine bessere Betreuung finanziert, sollten diese Mittel auch im Einvernehmen mit den anderen beteiligten Sozialverbänden und karitativen Vereinen eingesetzt werden.

 
 

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